1) Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehenden Ver-kaufs- und
Lieferbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden
(Auftraggeber / Käufer), ohne dass auf sie nochmals ausdrücklich Bezug genommen werden muss. Es
gilt die jeweils aktuelle Fassung der Verkaufs- und Lieferbedingungen, die der Kunde auf sein
Verlangen jederzeit zugeschickt bekommt oder auf unserer Homepage einsehen kann.
2) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Kunden i. S. d. §§ 14, 310 BGB,
1 ff. HGB (insbes. Kaufleuten, Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen).
3) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder
abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Abweichungen oder Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet
werden. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
4) Durch die Bestellung / Auftragserteilung (im Folgenden: Bestellung) erklärt der Kunde sein
Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Wird die Bestellung vom Kunden abweichend von
unseren Geschäftsbedingungen aufgegeben, so gelten auch dann nur unsere Geschäftsbedingungen,
selbst wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Abweichungen von unseren
Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt
worden sind.
5) Ist der Kunde mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er in einem
besonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Wir behalten uns in diesem Fall vor, die
Bestellung abzulehnen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden
können.
6) Werden bei Bestellungen Leistungen Dritter in Anspruch genommen, insbesondere für
Lieferung und Transport, sind die Liefer- und / oder Gewährleistungsbedingungen des Dritten
Bestandteil der Bestellung.
7) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns
gegenüber abzugeben sind, (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt- oder
Minderungserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax, E-Mail). Hinweise
auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine
derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen
nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1) Alle Angebote (Waren, Dienstleistungen, Verpackung, Inhalt, Inhaltsstoffe, Versand etc.) und
Preise sind freibleibend.
2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der
Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen
nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Mündliche oder fernmündliche Änderungen der Bestellung
durch den Kunden oder Zusagen der LEDium GmbH sind nur dann verbindlich, wenn eine schriftliche
Bestätigung von uns vorliegt.
3) Die Bestellungen erfolgen zu Preisen und Bedingungen der aktuell gültigen Preis- und
Warenlisten am Tag der Bestellung. Angegebene Preise sind Nettopreise sofern nicht die
Mehrwertsteuer offen ausgewiesen ist. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab
Sitz der LEDium GmbH, zzgl. der aktuell gültigen MwSt. am Tag der Rechnungsstellung, der Kosten der
Verpackung, des Versands, der Montage beim Kunden sowie von Zollgebühren und anderer
Nebenkosten wie der Entsorgungsgebühr für die Entsorgung von Altgeräten (Europäischen Richtlinie
zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in ihrer aktuellen Fassung, derzeit WEEE II, und
deren Umsetzung auf nationaler Ebene durch das ElektroG).
4) Währungsschwankungen: Wir beziehen die von uns angebotenen Waren auch von
internationalen Märkten bzw. Anbietern. Die Verträge mit unseren Lieferanten werden in Dollar
geführt. Durch Währungsschwankungen im Wechselkurs zwischen EURO und Dollar kann es zu
Preisveränderungen gegenüber unseren Angebotspreisen kommen. Wir sind berechtigt,
Währungsschwankungen zu unseren Lasten bis zu einer Steigerung von 10 % im amtlichen Mittelkurs
zwischen EURO und Dollar am Tag der Bestellung durch den Kunden bei uns und dem Tag unserer
Rechnungsstellung, die unverzüglich nach Eingang der Ware bei uns erfolgt, dem Kunden
weiterzuberechnen. Übersteigt die Währungsschwankung 10 %, sind wir verpflichtet, den Kunden
schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang
unserer schriftlichen Mitteilung von der Preissteigerung vom Kauf zurückzutreten. Danach gilt die
Preissteigerung als genehmigt. Währungsschwankungen zugunsten des Kunden berechnen wir bis zur
Höhe von 10 % an den Kunden weiter.
5) Während der Auftragserfüllung eintretende Preissteigerungen an den bestellten Waren, die
uns von unseren Lieferanten berechnet werden, dürfen wir dem Kunden weiterberechnen.
6) Bei Leistungen, insbesondere Dienstleistungen (z.B. Reparaturen), die ausschließlich von uns
selbst erbracht werden, halten wir uns an den bei Vertragsschluss vereinbarten Preis 3 Monate
gebunden. Ist der Auftrag bis dahin noch nicht abgeschlossen und sollten sich danach die für die
Kalkulation des Auftrags maßgebenden Kostenfaktoren (Löhne, Energiekosten, Abgaben, usw.)
ändern, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Sie wird nach
schriftlicher Ankündigung gegenüber dem Kunden gültig. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen,
wenn die mehr als 3 Monate dauernde Auftragsausführung auf Umständen beruht, die ausschließlich
von uns zu vertreten sind. Preisänderungen aufgrund des Umfangs des Auftrags und der damit
verbundenen Dauer des Auftrags von mehr als 3 Monaten oder anderer, in der Person des Kunden
liegender Umstände, z.B. Auftragsänderungen und Auftragserweiterungen, etc. gehen zu Lasten des
Kunden.
7) Die von uns gemachten Angaben über Abmessungen und Gewichte ebenso wie die
Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben und ähnliches in Katalogen und Prospekten
enthalten nur Näherungswerte und sind daher unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich
vereinbart ist. Eigenschaften von Mustern oder Proben gelten nicht als zugesichert.
1) Liefertermine (konkretes Datum) und Lieferfristen (Zeitraum: „Innerhalb von 30 Tagen“) sind
unverbindlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich vorbehalten ist. Verbindliche Liefertermine und -
fristen gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung mit dem Wortlaut „verbindlicher
Liefertermin“ oder „verbindliche Lieferfrist“. Mündliche zugesagte Liefertermine oder –fristen gelten
ausschließlich bei schriftlicher Bestätigung.
2) Die Einhaltung von Lieferterminen oder -fristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des
Kunden voraus. Eine verbindliche Lieferfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, an dem alle technischen,
kaufmännischen und finanziellen Belange einvernehmlich festgelegt sind. Ein verbindlicher
Liefertermin verschiebt sich entsprechend.
3) Ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu
seinem / ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder Versandbereitschaft
mitgeteilt worden ist. Überschreiten wir angegebene, verbindliche Liefertermine oder -fristen um
mehr als 14 Tage, kann der Auftraggeber nach Einräumung und fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag, bei Teillieferungsverträgen nur von dieser Teillieferung,
zurücktreten. Für den Fall, dass die Durchführung des Auftrags durch Fälle höherer Gewalt oder durch
Ereignisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten behindert oder unmöglich gemacht wird, können
wir den Liefertermin verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Dies gilt auch,
wenn die Umstände bei Vor- / Unterlieferanten eintreten.
4) Schadensersatzansprüche wg. verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
5) Wir sind berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen.
6) Wir behalten uns die Wahl der Versandart und des Versandweges vor. Abholung der Ware ist
nur möglich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
7) Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Alle Gefahren gehen auf den Kunden über,
sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Lager verlassen hat. Wir versichern die Ware auf Kosten des Kunden, wenn dieser
die Versicherung der Ware schriftlich anfordert. Transportschäden sind umgehend dem Zusteller
mitzuteilen.
8) Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und
Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder Leistung, so sind wir berechtigt, Schadenersatz
wegen Nichterfüllung in Höhe des vereinbarten Bestellpreises zuzüglich eines pauschalierten Schadens
u.a. für aufgewendete sonstige Kosten (Personalaufwand, Telefon, Mahnkosten etc.), Lagerung,
Verwertung, Versicherungen in Höhe von 10 vom Hundert des Bestellpreises zu verlangen. Wir sind
berechtigt, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen.
9) Rücksendungen, die nicht Gewährleistungsansprüche oder ein Verschulden von uns betreffen,
werden nur nach vorheriger Absprache angenommen. Bei solchen Sendungen an uns trägt der Kunde
jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei uns sowie die
gesamten Transportkosten.
10) Sollte eine personelle Unterstützung des Kunden vor Ort durch uns notwendig und möglich
sein, werden dem Kunden die anfallenden Zeiten gegen Nachweis zu den gültigen
Stundenverrechnungssätzen berechnet. Dies gilt sinngemäß auch für die im Rahmen solcher
Unterstützungen von uns bereitgestellten Anlagen und Systeme.
1) Es ist Vorkasse vereinbart. Die Bezahlung der Bestellung erfolgt i.d.R. bargeldlos durch
Überweisung des vollständigen Kaufpreises auf unser Konto mittels der von LEDium GmbH
bereitgestellten Zahlsysteme. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere
Rechnungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen
von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Noch nicht fällige Gutschriften
berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzuhalten oder zu verrechnen.
3) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung von uns
schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Andere Zahlungsarten (auf Rechnung /
Nachnahme) bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Auftraggeber in Verzug. Bei Verzug sind
Rückstände mit 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Wir behalten
uns die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Mit Eintritt des Verzugs sind wir
berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5) Wir sind berechtigt, dem Kunden bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung
Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, sowie für jede Mahnung € 5,00 zzgl. Porto als Kosten des
Verzugs.
6) Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder werden uns Umstände bekannt,
die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu
verlangen. Werden diese nicht erbracht, sind wir wahlweise, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt auch für alle anderen Rechtsgeschäfte mit dem säumigen
Kunden, die noch nicht vollständig abgeschlossen sind, insbesondere wenn eine Lieferung auf
Rechnung oder eine Ratenzahlung vereinbart ist.
1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zu vollständigen
Bezahlung (samt allen Nebenkosten, z.B. Wechselunkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) vor. Dies gilt
in Bezug auf alle aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden entstanden oder noch
entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, bis zur erstmaligen
Erfüllung aller offenen Ansprüche. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung der Saldoforderung.
2) Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware
untersagt.
3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen
Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und
die Herausgabe der Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts zu verlangen. Wir
dürfen diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene
Frist zur Nachholung der Zahlung gesetzt haben oder eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen
Vorschriften entbehrlich ist. Soweit der Verzug sich über mindestens zwei Raten erstreckt und nicht
unverschuldet durch den Kunden entstanden ist, können wir weiter die sofortige Herausgabe der
Ware fordern; dies gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind in diesem Fall zur
Verwertung der Sache unter Anrechnung auf den geschuldeten Kaufpreis berechtigt.
4) Der Kunde ist berechtigt, die Sache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und zu
verarbeiten.
5) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen (inkl. sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie inkl. MwSt.), die dem Kunden aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder
nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist, tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen
diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir
verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretene Forderung
und den Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht mehr berechtigt,
über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die
Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann
berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen
auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
7) Die Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch den Kunden wird stets für uns
vorgenommen, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für uns erwachsen können. Wird die Sache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Für die durch Bearbeitung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Sache.
8) Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden werden wir Miteigentümer an den neu
entstandenen Produkten im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den
mitverwendeten fremden Waren.
9) Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so
tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte im Verhältnis des Wertes der
Sache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung an dem
vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Erfolgt
die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass uns der Kunde anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für uns.
10) Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn an uns ab,
die durch die Verbindung der Sache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir
nehmen die Abtretung an.
11) Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Der
Eigentumsvorbehalt und die Gegenforderung von uns erlöschen erst mit der endgültigen und
verlustfreien Wertstellung des Schecks / Wechsels.
12) Es ist uns gestattet, die Ware vor Erlöschen des Eigentumsvorbehalts jederzeit zu besichtigen
oder besichtigen zu lassen.
13) Sollte die Ware vor Erlöschen des Eigentumsvorbehalts gepfändet oder bei sonstigen
Eingriffen Dritter dem tatsächlichen Herrschaftsbereich des Kunden entzogen oder sollte die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt werden, so hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. 771 ZPO erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. 771
ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
14) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die
Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % über-steigt, sind wir verpflichtet, auf Wunsch des
Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben.
15) Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sicher zu lagern und ab einem Wert von
€ 2.000,00 vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die
Rechte aus dieser Versicherung werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung
an.
16) Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind
ausgeschlossen.
17) Der Kunde trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder
niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweisen.
1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und
Minderlieferungen sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die
gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anders bestimmt ist.
2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware
getroffene Vereinbarung mit dem Kunden. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten
die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, auch des Herstellers, die dem Kunden vor seiner
Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden,
insbesondere durch Veröffentlichung über unsere Homepage. Soweit die Beschaffenheit nicht
vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen
wir jedoch keine Haftung.
3) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet,
unverzüglich nach Wareneingang Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Vertragsprodukte
sorgfältig zu prüfen. Hierzu gehört die Sichtprüfung der verpackten Ware auf äußere Beschädigungen
des Verpackungsmaterials, das Entpacken der Ware und Sichtprüfung der Ware auf äußere
Beschädigungen sowie die Prüfung der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Funktion der Ware.
4) Er hat uns offensichtliche Mängel, z.B. Kratzer, Farbabsplitterungen, Lackfehler, Vollständigkeit
der Ware und sonstige äußerliche Beschädigungen innerhalb von 3 Werktagen nach Abholung bzw.
Anlieferung der Ware anzuzeigen. Mängel, die die Funktionsfähigkeit der gelieferten beeinträchtigen
sind innerhalb von 5 Werktagen anzuzeigen. Die Ware ist insbesondere vor dem Weiterverkauf und /
oder Einbau bzw. Weiterverarbeitung nochmals auf seine ordnungsgemäße Funktion zu prüfen. Zeigt
sich später ein Mangel, insbesondere nach der Ablieferung der Ware an den Endkunden, der bei der
Wareneingangsprüfung nicht zu erkennen war (versteckter Mangel), hat uns der Kunde unverzüglich
nach Kenntniserlangung, spätestens aber 3 Werktage nach der Entdeckung des Mangels, den
versteckten Mangel anzuzeigen.
5) Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der schriftlichen Mängelanzeige bei uns. Die Frist
für die Anzeige beginnt am nächsten Werktag nach der Abholung bzw. Anlieferung der Ware oder der
Entdeckung des Mangels. Für den Zugang und die Rechtzeitigkeit des Zugangs der Mängelanzeige,
insbesondere auch den Zeitpunkt der Entdeckung eines versteckten Mangels ist der Kunde
beweisbelastet.
6) Die Ware gilt hinsichtlich vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche und Rechte als mangelfrei,
wenn die Rüge verspätet erfolgt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichem
Verhalten beruhen oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet sind.
7) Wir leisten Gewähr auf alle Mängel, die in den ersten 12 Monaten nach Ablieferung der Ware
an den Kunden auftreten, soweit der Mangel nicht auf eine unsachgemäße Behandlung, Nutzung, den
fehlerhaften Einbau oder andere Einwirkungen Dritter auf die Ware, die nicht im
Verantwortungsbereich der LEDium GmbH liegen, entstanden ist.
8) Jedwede Haftung unsererseits erlischt nach Ablauf von 12 Monaten nach Ablieferung, es sei
denn, die gesetzlichen Verjährungsvorschriften würden im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung
führen. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die gesetzlichen
Regelungen nach Produkthaftungsrecht, für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist und bei
Waren, die bestimmungsgemäß für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht haben, bleiben unberührt.
9) Wir haften für nachweislich festgestellte Material- oder Herstellungsfehler nur in der Weise,
dass wir die dadurch unverwendbaren Geräte oder Teile nach unserer Wahl Instandsetzen
(Nachbesserung), durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) oder die gelieferte Ware
zum berechneten Preis zurücknehmen. Soweit wir uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
bereiterklären, sind Ansprüche auf Preisminderung ausgeschlossen. Die Rechte des Händlers nach §§
478 Abs. 1, 437 BGB bleiben unberührt, siehe Ziff. 17 ff..
10) In Bezug auf LED-Wände und ähnliche Geräte gilt eine Pixelabweichung von bis zu 1 % als
vertragsgemäß.
11) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der
Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel
angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
12) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der
Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften
zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den
erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
13) Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn
tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch das Mängelbeseitigungsverlangen des Kunden als
unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
14) Wird die Beseitigung von uns verweigert, unzumutbar verzögert, eine angemessene
Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht eingehalten oder ist sie endgültig fehlgeschlagen, kann der
Käufer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bei einem unerheblichen Mangel ist ein Rücktritt
jedoch ausgeschlossen.
15) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde selbst Nachbesserungen vornimmt oder durch
Dritte vornehmen lässt. Keine Haftung besteht für Schäden, die nicht auf ein Verschulden unsererseits
zurückzuführen sind, wie z.B. ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung. Der Kunde hat im Schadenfall die Beweispflicht, dass der entstandene
Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht wurde.
16) Nutzungsersatz: Im Rahmen der Erbringung von Gewährleistung durch Ersatzlieferung oder
Rücknahme der Ware gegen Kaufpreiserstattung ist die LEDium GmbH bei gewerblicher Nutzung der
gelieferten Ware berechtigt, dem Kunden einen pauschalen Nutzungsersatz in Anrechnung zu bringen.
Dieser richtet sich nach Dauer und Intensität der gewerblichen Nutzung. Als Maßstab gilt für eine
Nutzung von bis zu 2 Monaten 10 % des Verkaufswertes, bei bis zu 5 Monaten 20 % und ab dem 6.
Monat der Nutzung 30 % des Verkaufswertes. Ist jedoch aufgrund des Zustands der Ware zu
vermuten, dass der Marktwert der gelieferten Ware den Verkaufspreis auch nach Abzug des
doppelten Nutzungsersatzes nicht erreicht, so ist die LEDium GmbH berechtigt, ein Gutachten eines
öffentlich bestellten Gutachters einzuholen, dass den Marktwert der Ware bestimmt. Als
Nutzungsersatz ist dann die Differenz zwischen Verkaufspreis und aktuellem Marktwert anzusetzen.
Der Kunde ist berechtigt, ein Gegengutachten einzuholen. Liegt dieses lediglich 10 % unter dem
Schätzpreis des ersten Gutachters, so ist die LEDium GmbH verpflichtet, diesen Marktwert für die
Berechnung des Nutzungsersatzes zu akzeptieren. Bei einer höheren Abweichung sind die
Kaufvertragsparteien verpflichtet, gemeinsam einen Obergutachter zu bestellen, der letztverbindlich
unter Ausschluss des Rechtswegs entscheidet. Die Kosten des Gutachtens trägt die beauftragende
Partei. Die Kosten für das Obergutachten tragen die Parteien nach dem Verhältnis des verbindlich
festgestellten Marktwertes zum jeweiligen Gutachtenwert. Können sich die Parteien auf keinen
Obergutachter einigen, wird dieser durch die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe bestimmt.
17) Ansprüche des Händlers auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im
Übrigen ausgeschlossen.
18) Wird von uns ein Auftrag aufgrund von Angaben, z.B. Konstruktionsplänen oder Zeichnungen,
des Kunden durchgeführt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit dieser Angaben,
sondern darauf, dass die Ausführungen gemäß den Angaben des Kunden erfolgt sind.
19) Bei Abverkauf der Ware vom Kunden an private Endkunden gilt zusätzlich: Für ab dem 13.
Monat bis zu 24 Monate nach Ablieferung der Ware an den Endkunden auftretende Mängel der
Kaufsache leisten wir Ersatz oder Gutschrift in Höhe des Warenwertes. Weitere Ansprüche,
insbesondere auf Ersatz von Aufwendungen für Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche, die uns der Händler erst nach dem 26. Monat nach
Ablieferung der Ware an den Endkunden angezeigt hat, sind von einem Ersatz ausgeschlossen.
20) Die Regulierung der Ansprüche eines Händlers nach den §§ 478, 437 BGB, insbesondere der
Kostenerstattungen für Aufwendungen im Rahmen der Erbringung von Gewährleistungsmaßnahmen
einschließlich des Rücktritts vom Kaufvertrag, der Minderung von Kaufpreisansprüchen sowie der
Leistung von Schadensersatzansprüchen erfolgen nach unserer Wahl ausschließlich durch die
Gewährung von Gutschriften für den Wareneinkauf oder die Einräumung eines Händlerrabatts auf den
Wareneinkauf.
21) Hierüber hinausgehende Kostenerstattungen oder Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder nach dem
Produkthaftungsgesetz begründet sind.
22) Haben wir einem Händler einen Rabatt auf den Wareneinkauf gewährt, besteht bis zur Höhe
des bis zum Gewährleistungsfall gewährten Händlerrabatts der vergangenen 12 Monate kein
Anspruch des Händlers auf Ersatz von Kosten für Aufwendungen im Rahmen der Erbringung von
Gewährleistungsmaßnahmen.
1) Soweit sich aus unseren AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den
einschlägigen gesetzlichen Vor-schriften.
2) Auf Schadensersatz haften wir grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf), ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, max. auf das Dreifache des
Auftragswertes.
3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
haben. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4) In keinem Fall haften wir für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen
Gewinn. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten unserer
Mitarbeiter und Beauftragten.
5) Die LEDium GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die gelieferten Waren
entstehen, wenn entstandenen Schäden darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die besonderen
Sicherheitsvorschriften und -richtlinien für die Verwendung der Waren im öffentlichen Bereich
(Bühnen, Installationen etc.) nicht beachtet hat. Der Kunde muss in diesem Fall nachweisen, dass der
Schaden auch bei Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und –richtlinien, die für diesen Bereich
gelten, eingetreten wäre.
1) Reparaturleistungen außerhalb unserer Gewährleistung sind kostenpflichtig. Es fallen neben
eventuellen Ersatzteilkosten Kosten für die An- und Abfahrt sowie die Monteurstunden an. Die Höhe
der Kosten richtet sich nach unserer aktuellen Preisliste.
2) Der Kunde kann die Zahlung einer Reparaturrechnung nicht deshalb verweigern, weil der
durchgeführte Reparaturversuch erfolglos oder die Durchführung der Reparatur aus technischen
Gründen nicht mehr möglich oder nach Rücksprache mit dem Kunden wirtschaftlich nicht mehr
sinnvoll war.
3) Ausgenommen hiervon ist, wenn der Erfolg des Reparaturversuchs ausschließlich deshalb
ausgeblieben ist, weil der Monteur einen innerhalb seiner beruflichen Sphäre liegenden und
behebbaren Mangel grob fahrlässig nicht erkannt und der Kunde den Fehler des Monteurs innerhalb
von 5 Werktagen nach Durchführung der Reparatur angezeigt und nachgewiesen hat, dass der vom
Monteur übersehene Mangel ursächlich für die Erfolglosigkeit der Reparatur war. Eine Verweigerung
der Zahlung nach Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen.
1) Von uns gelieferte Produkte sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart ist, zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die
Ausfuhr / Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in anlagenintegrierter Form - ist für
den Kunden gegebenenfalls genehmigungspflichtig und unterliegt möglicherweise den
Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde muss sich über diese
Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen
Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener
Verantwortung, die gegebenenfalls notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
2) Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Kunden an Dritte, mit und ohne
unsere Kenntnis, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Export-Genehmigungsbedingungen. Der
Kunde haftet uns gegenüber für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen.
1) Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, hat die LEDium GmbH die hierdurch bedingte Verzögerung
von Lieferfristen und -terminen oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung nicht zu vertreten.
2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere unverschuldete Betriebsbehinderungen durch
Unwetter, Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis sowie ähnliche Umstände, Ausfall von
Produktionsanlagen, Maschinen sowie Kommunikationsnetzen und -rechnern, Ausfall der EDV-Anlage,
Kabelbrand, Streik und Aussperrung, behördliche Eingriffe, Krieg, kriegsähnliche Zustände und
Bürgerkrieg, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Rohstoffen, Transportmöglichkeiten,
Maschinenschäden, unverschuldete Unfälle während der Arbeit, Personalausfall etc. gleichgültig, ob
diese Umstände bei der LEDium GmbH oder bei einem Vor- und Zulieferant der LEDium GmbH
eintreten.
1) Entsprechend dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (im Folgenden „ElektroG“) nimmt
die LEDium GmbH alle Elektrogeräte im Sinne der jeweils gültigen Fassung des ElektroG, die nach dem
13. August 2005 von der LEDium GmbH ausgeliefert wurden und die dementsprechend mit der
durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, auf Wunsch des Kunden unentgeltlich zur
Entsorgung zurück.
2) Das Rücknahmeangebot gilt nur für komplette, nicht demontierte Geräte im Sinne des
ElektroG und nur, wenn sie keine Verunreinigungen aufweisen, die eine Gefahr für die Gesundheit und
Sicherheit von Menschen darstellen.
3) Alle für die ordnungsgemäße Entsorgung anfallenden Kosten übernimmt die LEDium GmbH,
die Kosten für den Transport zur LEDium GmbH gehen zu Lasten des Kunden, der den
Leistungsgegenstand zurücksendet.
4) Verzichtet der letzte Eigentümer eines Gerätes im Sinne des ElektroG darauf, es an die LEDium
GmbH zur Entsorgung zurück zu schicken, dann ist er verpflichtet, es auf eigene Kosten
ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Entsorgung über den normalen Hausmüll ist nicht zulässig. Da die
LEDium GmbH mit einem bundesweiten Entsorger zusammenarbeitet, können die Geräte über
spezielle kommunale Sammelstellen entsorgt werden. Die jeweils kommunale Sammelstelle, über die
die Geräte entsorgt werden können, sind bei der LEDium GmbH bzw. nach Benennung des
bundesweiten Entsorgers durch die LEDium GmbH bei diesem zu erfragen.
5) Die LEDium GmbH verpflichtet sich die Vorschriften der Verpackungsverordnung einzuhalten.
1) An Leistungsgegenständen, Unterlagen, Vorschlägen, Dokumentationen, sämtlichen
Angebotsunterlagen (Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Texte, Daten/Datensätze,
Software, Kalkulationen etc.) sowie allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung
überlassenen sonstigen Sachen, Unterlagen und Informationen behält sich die LEDium GmbH alle
Rechte, insbesondere Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutz- sowie gewerbliche Schutzrechte (im
Folgenden "Schutzrechte") vor. Sie dürfen nur im vertraglich zugestandenen Rahmen vom Kunden
genutzt und/oder verwertet werden. Kommt zwischen LEDium GmbH und dem Kunden kein Vertrag
zustande oder ist ein Vertrag beendet, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht
genutzt und/oder verwertet werden.
2) Soweit an dem von der LEDium GmbH zu erbringenden Leistungsgegenstand Urheber-,
Leistungsschutz- und/oder Gewerbliche Schutzrechte (Marken-, Titelschutzrechte etc.) bestehen, sind
diese zugunsten der LEDium GmbH als Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte
geschützt und nicht mit Rechten Dritter belastet. Die LEDium GmbH kann in der
vertragsgegenständlichen Form frei über diese Rechte verfügen.
3) Der Kunde ist nicht, auch nicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages,
berechtigt, gewerbliche Schutzrechte, wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Kennzeichen, Titel etc.,
von der LEDium GmbH und den von der LEDium GmbH zu erbringenden Leistungsgegenständen zu
nutzen. Die Nutzung dieser Gewerblichen Schutzrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung des Kunden mit der LEDium GmbH.
4) Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines Schutzrechts durch von der LEDium GmbH
erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungsgegenstände gegen den Kunden berechtigte Ansprüche
erhebt, haftet die LEDium GmbH gegenüber dem Kunden wie folgt:
5) Die LEDium GmbH wird nach ihrer Wahl auf ihre Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den
betroffenen Leistungsgegenstand erwirken, den Leistungsgegenstand so ändern, dass keine
Schutzrechte Dritter verletzt werden, oder den Leistungsgegenstand austauschen. Ist der LEDium
GmbH dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, hat sie den Leistungsgegenstand gegen
Erstattung des Preises zurückzunehmen.
6) Die vorstehend genannten Verpflichtungen der LEDium GmbH bestehen nur dann, wenn der
Kunde die LEDium GmbH über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich
informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und die LEDium GmbH alle Abwehrmaßnahmen und
Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung des Leistungsgegenstands
aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, muss er den Dritten darauf
hinweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung
verbunden ist. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, sind seine Ansprüche
gegen die LEDium GmbH ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden gegen die LEDium GmbH sind ferner
ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine
von der LEDium GmbH nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der
Leistungsgegenstand vom Kunden, ohne dazu ausdrücklich schriftlich von der LEDium GmbH
berechtigt zu sein, geändert, ergänzt, bearbeitet, teil- oder ausschnittsweise oder in Verbindung mit
einem nicht von der LEDium GmbH gelieferten Leistungsgegenstand benutzt wird.
7) Weitergehende Ansprüche gegen die LEDium GmbH sind ausgeschlossen. Die
Haftungsbeschränkungen in Ziff. 7. (Schadensersatz) dieser AGB bleiben jedoch ebenso unberührt wie
das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Vertragsschluss zwischen der LEDium GmbH und
dem Kunden sind keine Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von der
LEDium GmbH erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungsgegenstände bekannt. Die LEDium GmbH
und der Kunde werden sich unverzüglich vor bekanntwerdenden Verletzungsrisiken und angeblichen
Verletzungsfällen unterrichten sowie sich Gelegenheit geben, entsprechenden Ansprüchen
einvernehmlich entgegenzuwirken.
8) Im Falle der Nutzung von der LEDium GmbH nicht eingeräumter Schutzrechte, insbesondere
im Falle der unberechtigten weiteren Übertragung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an
Dritte, hat der Kunde pauschalierten Schadensersatz in Höhe des dreifachen Wertes des Preises (§ 4
Absatz 1), mindestens jedoch in Höhe von Euro 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend) für jeden Fall
der Zuwiderhandlung an die LEDium GmbH zu entrichten. Die pauschalisierte
Schadensersatzforderung der LEDium GmbH wird jeweils zum Zeitpunkt der einzelnen
Zuwiderhandlung fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden ist möglich.
1) Die LEDium GmbH und der Kunde werden über die ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten
oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen
Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen des jeweils anderen, die nur einem beschränkten
Personenkreis zugänglich sind, von der LEDium GmbH oder dem Kunden als „vertraulich“ bezeichnet
werden oder angesichts der Folgen einer möglichen Offenlegung nach Treu und Glauben als
vertraulich zu behandeln sind (Geschäftsgeheimnisse), Stillschweigen gegenüber Dritten wahren und
solche Geschäftsgeheimnisse auch nicht selbst auswerten. Die dem jeweils anderen übergebenen
Unterlagen über Geschäftsgeheimnisse dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrages verwendet
und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten
zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.
2) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für den Inhalt geschlossener Verträge die in seiner
Ausführung getroffenen Bestimmungen und die bei seiner Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
Weder die LEDium GmbH noch der Kunde dürfen die Bedingungen des Vertrages irgendeinem Dritten
offenlegen. Ausgenommen sind Rechtsanwälte, Buchprüfer und Finanzberater der LEDium GmbH oder
des Kunden bzw. eine gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung.
3) Beide Vertragspartner sind verpflichtet, entsprechende Geheimhaltungspflichten mit ihren
Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, die in die Vertragsausführung
eingeschaltet werden, zu vereinbaren.
4) Die beiderseitige Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt; sie endet nicht mit der
Vertragsbeendigung.
1) Die LEDium GmbH ist ferner dazu berechtigt, die gegenüber dem Kunden erbrachten
Leistungen, einschließlich damit korrespondierender Nutzungen/Produktionen, auch des Kunden, zu
Demonstrationszwecken sowie zum Zwecke der Werbung, Eigenwerbung, Information und für
Begleitmaterialien, in sämtlichen TV Medien, neuen Medien, insbesondere der eigenen
Website/Homepage, sowie in Printmedien zu nutzen, insbesondere auch zu veröffentlichen, oder auf
sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse schriftlich
geltend machen.
2) Die LEDium GmbH und der Kunde arbeiten in positiver und sorgfältiger Weise zusammen, um
Werbe- und allgemeine Mitteilungen in Bezug auf ihre Beziehung, den Vertrag, die Nutzung der
Leistungen der LEDium GmbH durch den Kunden und sonstige in gegenseitigem Einvernehmen
vereinbarte Angelegenheiten zu veröffentlichen. Weder die LEDium GmbH noch der Kunde darf solche
Werbe- und allgemeine Mitteilungen nach dem vorstehenden Absatz 1 ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung des Anderen (die nicht unbillig vorenthalten werden darf) veröffentlichen.
1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Rechts, insbesondere
des UN-Kaufrechts.
3) Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung und für die vertraglichen Verpflichtungen des
Kunden, insbesondere für seine Zahlungspflicht ist der Sitz unserer Gesellschaft.
4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen
Regelungen treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
5) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz
unserer Gesellschaft. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Geschäftssitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: Januar 2017